20.09.2024

Unser Jahresempfang 2024

Nach einem ereignisreichen Jahr mit vielen Umbrüchen hat der Landesfrauenrat Niedersachsen mit neuem Schwung und einem starken Thema zum Jahresempfang geladen.

Der thematische Schwerpunkt des gestrigen Abends war Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetztes – Gleichheit vor dem Gesetz. Der schlichte Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, von den Müttern des Grundgesetzes durchgesetzt, wurde vor 30 Jahren durch einen zweiten Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Und wie steht es aktuell um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, bei der Lohngerechtigkeit, auf der Karriereleiter oder im Haushalt?

Dr. Barbara Hartung, Vorsitzende des Landesfrauenrates, wies in ihrer Begrüßungsrede auf die lauter werdenden Stimmen voller Aggressivität, Hass, Fremdenfeindlichkeit und Frauenfeindlichkeit hin. Angesichts der jüngsten Wahlergebnisse sei es daher wichtig, uns noch einmal vor Augen zu führen, auf welchem Fundament wir als Gesellschaft stehen, und auf welchem Fundament unsere Arbeit als Landesfrauenrat Niedersachsen gründet – dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir feiern in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen.

Dass zwischen Verfassungsziel und Realität immer noch eine große Lücke klafft, war zuletzt in der Diskussion um die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes von 2010 feststellbar.

„Die Perspektive der strukturellen Benachteiligung von Frauen, die der NGG-Entwurf verfolgt, stößt auf weitgehendes Unverständnis, obgleich an Gender Pay-, Pension- oder Care Gap deutlich ablesbar“, so Barbara Hartung. „Wir weisen auf diese strukturellen Defizite laut und deutlich hin: Auf unserer nächsten Delegiertenversammlung werden wir eine Resolution zu Gender Budgeting vorstellen, mit der wir die Landesregierung auffordern wollen, endlich entsprechend der Koalitionsvereinbarung einen geschlechtergerechten Haushalt vorzulegen.“

Der anschließende Festvortrag von Dr. Stefanie Killinger schloss sich dem Thema an mit der Leitfrage: „GLEICHberechtigt – oder wann? Perspektiven auf den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes“. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Interessen von Frauen. Derzeit ist sie Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, öffentliches Recht und Gleichstellung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Bei guten Gesprächen klang der Abend bei Getränken und Buffet aus. Wir danken allen Gästen für diese gelungene Veranstaltung!


Fotos: Christine M. Kaiser